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Cannabis-Blüte · Spectrum Therapeutics (Canopy) · Stand

Spectrum Red No. 2

Mittelstark THC-dominante Sorte aus dem Spectrum-Sortiment. Standardprofil für Patient:innen mit moderatem Dosisbedarf.

Typische Anwendungsgebiete

In der ärztlichen Praxis wird Spectrum Red No. 2 u.a. bei den folgenden Indikationen besprochen. Diese Liste ist nicht abschließend und ersetzt kein ärztliches Gespräch:

  • · chronische Schmerzen
  • · Schlafstörung

Häufige Fragen zu Spectrum Red No. 2

Ist Spectrum Red No. 2 in deutschen Apotheken erhältlich? +
Ja, Spectrum Red No. 2 (Spectrum Therapeutics (Canopy)) wird in Deutschland regulär über Apotheken vertrieben. Die Verfügbarkeit beim einzelnen Versandhändler kann allerdings schwanken — es lohnt sich, vor der Ausstellung des Rezepts die Lagerverfügbarkeit über das Apothekenpreisvergleich-Tool des verschreibenden Anbieters zu prüfen.
Wer kann Spectrum Red No. 2 verschreiben? +
Jede:r in Deutschland approbierte Arzt oder Ärztin kann nach §13 BtMG ein Cannabis-Privatrezept ausstellen — auch über Telemedizin. Eine Spezialisierung als Schmerztherapeut:in ist nicht zwingend erforderlich, viele Hausärzt:innen verschreiben mittlerweile ebenfalls.
Wie ist der Wirkstoff-Gehalt von Spectrum Red No. 2? +
Spectrum Red No. 2 hat einen standardisierten THC-Gehalt von ca. 18 % und einen CBD-Gehalt von ca. 0.3 %. Standardisiert bedeutet: jeder Apotheken-Charge liegen Analysen zugrunde, die die Wirkstoff-Konzentration dokumentieren. Reale Schwankungen liegen typischerweise in einem engen Toleranzbereich.
Was kostet Spectrum Red No. 2? +
9–12 € pro Gramm (Apothekenabgabe-Preise variieren regional und nach Versandapotheke). Wer Cannabis nicht selbst zahlen will, kann bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme nach §31 Abs. 6 SGB V stellen — die Genehmigungsquote schwankt je nach Indikation und behandelnder Stelle stark.
Welche Indikationen werden bei Spectrum Red No. 2 typischerweise besprochen? +
Spectrum Red No. 2 wird in der Praxis u.a. bei chronische Schmerzen, Schlafstörung eingesetzt. Das ist keine Heilanzeige im arzneimittelrechtlichen Sinne — die finale Indikationsstellung erfolgt nach individueller ärztlicher Bewertung der Studienlage und der persönlichen Anamnese.

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