Aut idem
Aut idem: Austausch wirkstoffgleicher Präparate in der Apotheke
Der Vermerk "aut idem" auf einem Rezept ermöglicht es der Apotheke, ein wirkstoffgleiches Präparat statt der namentlich genannten Sorte abzugeben, wie bei Cannabis-Präparaten, die als partielle CB1-Agonisten mit definiertem therapeutischem Korridor wirken (siehe Whiting et al., JAMA 2015).
Wenn eine bestimmte Cannabis-Sorte namentlich verordnet ist und "aut idem" gestrichen wurde, darf die Apotheke nicht austauschen, was insbesondere für Patienten wichtig ist, die auf eine bestimmte Sorte gut eingestellt sind (siehe Devinsky et al., NEJM 2017).
Die Entscheidung, ob ein Austausch erfolgen kann, hängt von der spezifischen Wirkstoffzusammensetzung und der therapeutischen Äquivalenz der Präparate ab (siehe Russo et al., Eur J Pain 2017).
Die EMA-Zulassung 2019 für bestimmte Cannabis-Präparate unterstreicht die Bedeutung der standardisierten Wirkstoffzusammensetzung und der therapeutischen Äquivalenz bei der Verordnung und Abgabe von Cannabis-Präparaten (siehe EMA-Zulassung 2019).
ICD-10-Relevanz
- R52 (chronischer Schmerz)
- G40.1 (Epilepsie)
- F12.1 (Cannabis-Abhängigkeit)
Peer-reviewed Referenzen
Klinischer Kontext
Im deutschen Versorgungskontext ist der Austausch von Cannabis-Präparaten nach § 31 Abs. 6 SGB V und der BfArM-Begleiterhebung geregelt, wobei die KCanG 2024 weitere Anforderungen an die Verordnung und Abgabe von Cannabis-Präparaten stellt.