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Recht

Privatrezept

Ärztliche Verordnung außerhalb der gesetzlichen Krankenkasse, selbst zu zahlen.

Ein Privatrezept ist eine ärztliche Verordnung, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt wird. Patienten zahlen die Apothekenrechnung selbst und können sie bei einer privaten Krankenversicherung einreichen. Dies ist insbesondere bei der Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln relevant, da diese oft nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Die Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln erfolgt in Deutschland nach § 3 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Die ärztliche Verordnung muss dabei bestimmte Anforderungen erfüllen, wie sie in der Richtlinie des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgelegt sind.

Die Kosten für Cannabis-Arzneimittel können je nach Präparat und Dosierung variieren. In der Regel müssen Patienten die Kosten selbst tragen, es sei denn, sie haben eine private Krankenversicherung, die diese Kosten übernimmt. Siehe Whiting et al., JAMA 2015, für eine Übersicht über die therapeutischen Anwendungen von Cannabis.

Die Verwendung von Cannabis-Arzneimitteln ist in Deutschland streng reguliert. Ärzte müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein Privatrezept auszustellen. Siehe Mücke 2018, Cochrane, für eine Übersicht über die Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabis bei verschiedenen Erkrankungen.

ICD-10-Relevanz

  • R52 (chronischer Schmerz)
  • G40 (Epilepsie)
  • F12 (Substanzgebrauchsstörungen)

Klinischer Kontext

In Deutschland ist die Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln nach § 3 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geregelt. Die Bundesopiumstelle des BfArM führt eine Begleiterhebung zur Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln durch.

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Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.