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Apotheke

Rezeptur

Individuell hergestelltes Arzneimittel, z.B. Dronabinol-Tropfen oder Cannabis-Vollextrakt-Öle, als partieller CB1-Agonist

Eine Rezeptur ist ein Arzneimittel, das in der Apotheke speziell für eine:n Patient:in nach ärztlicher Verordnung hergestellt wird, wie z.B. Dronabinol-Tropfen oder Cannabis-Vollextrakt-Öle, die als partielle CB1-Agonisten wirken, siehe Whiting et al., JAMA 2015.

Die Herstellung von Rezepturen erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Patienten und kann je nach Apotheke und Hilfsstoffen unterschiedlich kalkuliert sein, wie in der EMA-Zulassung 2019 für Dronabinol beschrieben.

Rezepturen können insbesondere bei der Behandlung von chronischen Schmerzen, wie z.B. bei Multipler Sklerose oder bei der Behandlung von Spastik, eingesetzt werden, siehe Mücke et al., Cochrane 2018.

Die Wirksamkeit und Sicherheit von Rezepturen, insbesondere bei der Anwendung von Cannabis-Vollextrakten, wurde in verschiedenen Studien untersucht, wie z.B. in der Studie von Devinsky et al., NEJM 2017, die die Wirksamkeit von Cannabidiol bei der Behandlung von Dravet-Syndrom zeigte.

ICD-10-Relevanz

  • R52 (chronischer Schmerz)
  • G35 (Multiple Sklerose)
  • R25 (Spastik)

Klinischer Kontext

Die Verordnung von Rezepturen in Deutschland erfolgt gemäß § 31 Abs. 6 SGB V, die Begleiterhebung durch das BfArM und die Regelungen des KCanG 2024.

Querverweise

Verwandte Begriffe

Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.