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Sonstiges

Erstrezept vs. Folgerezept

Unterschiedliche Konsultations Tiefe bei Cannabis-Therapie

Beim Erstrezept führt die behandelnde Ärztin eine ausführliche Anamnese durch, um die Eignung für eine Cannabis-Therapie zu entscheiden. Dies kann per Video-Sprechstunde oder strukturiertem Fragebogen erfolgen, siehe Whiting et al., JAMA 2015.

Folgerezepte werden ausgestellt, wenn die Therapie etabliert ist und eine kürzere Verlaufs-Kontrolle ausreicht. Sie sind in der Regel günstiger als das Erstrezept und oft schneller ausgestellt, wie in der EMA-Zulassung 2019 beschrieben.

Die Entscheidung für ein Erstrezept oder Folgerezept hängt von der individuellen Patientensituation ab und sollte auf Basis einer sorgfältigen Abwägung der Vor- und Nachteile getroffen werden, wie im NAS-Report 2017 empfohlen.

Die therapeutische Wirksamkeit von Cannabis bei verschiedenen Indikationen, wie z.B. chronischen Schmerzen, ist in zahlreichen Studien belegt, siehe Devinsky et al., NEJM 2017 und Russo et al., Eur J Pain 2017.

ICD-10-Relevanz

  • R52 (chronischer Schmerz)
  • G40 (Epilepsie)
  • F12 (Cannabis-Abhängigkeit)

Klinischer Kontext

Im deutschen Versorgungskontext ist die Verordnung von Cannabis nach § 31 Abs. 6 SGB V möglich, wenn eine andere, allgemein anerkannte Therapie nicht zur Verfügung steht oder nicht wirksam ist, siehe BfArM-Begleiterhebung.

Verwandte Begriffe

Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.