Dronabinol
Synthetisches Δ⁹-Tetrahydrocannabinol in standardisierter Rezeptur (Öl, Kapseln); Off-Label in DE seit 2017 verordnungsfähig.
Dronabinol ist die synthetisch hergestellte oder hochgereinigte Form von Δ⁹-Tetrahydrocannabinol (Δ⁹-THC). In Deutschland wird Dronabinol als Rezepturarzneimittel nach NRF 22.7. (ölige Tropfen) oder als Fertigarzneimittel (in DE nicht zugelassen, importfähig nach § 73 Abs. 3 AMG) eingesetzt.
Indikationsbereiche umfassen unter anderem chemotherapie-induzierte Übelkeit, AIDS-Wasting-Syndrom, neuropathische Schmerzen, Spastik bei MS und Tourette-Syndrom. Die EMA-Zulassung als Fertigarzneimittel existiert (USA: Marinol®), für den deutschen Markt wird typischerweise die NRF-Rezeptur in der Apotheke individuell hergestellt.
Dosierung erfolgt ärztlich auftitriert (typischer Startbereich 2,5–10 mg/Tag oral, individuell anpassbar). Pharmakokinetisch unterliegt orales Dronabinol einem starken First-Pass-Effekt; Tmax 2–4 h, terminale Halbwertszeit 25–36 h.
ICD-10-Relevanz
- R52
- G35
- R11
- B20–B24 (HIV-Wasting)
Peer-reviewed Referenzen
Klinischer Kontext
In Deutschland ist Dronabinol nicht zugelassen, aber nach § 13 Abs. 1 BtMG verordnungsfähig (auf BtM-Rezept). Seit der Cannabisreform 2024 (KCanG) erfolgt die Verordnung weiterhin auf BtM-Rezept, da medizinische Cannabinoid-Präparate aus dem KCanG ausgeklammert wurden.