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Wirkstoffe

THC (Tetrahydrocannabinol)

Δ⁹-Tetrahydrocannabinol — partieller CB1-/CB2-Agonist mit definiertem therapeutischem Korridor und dosisabhängigem Wirkungs-Nebenwirkungs-Profil.

Δ⁹-Tetrahydrocannabinol (Δ⁹-THC) ist der pharmakologisch dominierende Phytocannabinoid-Bestandteil von Cannabis sativa L. und wirkt als partieller Agonist an den G-Protein-gekoppelten Cannabinoid-Rezeptoren CB1 (zentralnervös und peripher) und CB2 (immunologisch und peripher).

Die therapeutisch genutzten Effekte umfassen analgetische, antiemetische, appetitstimulierende und spasmolytische Eigenschaften. Die Evidenzlage ist je nach Indikation heterogen — als methodisch hochwertig gilt die Evidenz für chemotherapie-induzierte Übelkeit (Nabilon, Dronabinol) und für MS-assoziierte Spastik (Nabiximols), siehe NAS 2017 sowie Whiting et al., JAMA 2015.

Pharmakokinetisch wird inhalativ verabreichtes THC innerhalb weniger Minuten resorbiert (Tmax 5–10 min), die Halbwertszeit der terminalen Eliminationsphase liegt bei chronischer Einnahme im Bereich von Tagen wegen Umverteilung aus dem Fettgewebe. Die orale Bioverfügbarkeit ist mit 4–20 % gering und stark interindividuell schwankend (First-Pass-Effekt; CYP2C9, CYP3A4).

Unerwünschte Wirkungen sind dosisabhängig: Sedierung, kognitive und psychomotorische Beeinträchtigung, Tachykardie, dysphorisch-anxiogene Reaktionen, in höherer Dosis Halluzinationen. Kontraindiziert bei manifesten psychotischen Störungen sowie in Schwangerschaft und Stillzeit.

ICD-10-Relevanz

  • R52 (chronischer Schmerz)
  • G35 (MS, Spastik)
  • R63.0 (Anorexie)
  • F45.4 (somatoforme Schmerzstörung)

Klinischer Kontext

In der ärztlichen Praxis wird die THC-Dosis individuell auftitriert ("start low, go slow"). Die Begleiterhebung nach § 31 Abs. 6 SGB V erfasst u. a. die pseudonymisierte THC-Konzentration und Tagesdosis — Daten, die seit 2024 in das BfArM-Cannabis-Register überführt werden.

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Verwandte Begriffe

Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.