IGeL-Leistung
Individuelle Gesundheitsleistung, nicht von GKV bezahlt
IGeL steht für "Individuelle Gesundheitsleistung" und bezeichnet Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind und privat bezahlt werden. Dies kann auch für Cannabis-Telemedizin-Konsultationen gelten, die als IGeL bzw. Privatleistung abgerechnet werden.
Die Abrechnung von IGeL-Leistungen erfolgt außerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungssystems, siehe § 109 SGB V. Dies bedeutet, dass Patienten die Kosten selbst tragen müssen, es sei denn, sie haben eine private Krankenversicherung, die diese Leistungen übernimmt.
Die Entscheidung, ob eine Leistung als IGeL eingestuft wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Beweisen für die Wirksamkeit und Sicherheit der Leistung. Siehe Whiting et al., JAMA 2015, für eine Übersicht über die Evidenz für die medizinische Verwendung von Cannabis.
Es ist wichtig zu beachten, dass IGeL-Leistungen nicht notwendigerweise von schlechterer Qualität sind als Leistungen, die von der GKV bezahlt werden. Allerdings müssen Patienten und Ärzte sorgfältig prüfen, ob die Leistung für den individuellen Patienten geeignet ist und ob die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den erwarteten Vorteilen stehen.
ICD-10-Relevanz
- Z51.89 (Andere spezifische Therapien)
- R52 (Schmerz)
Peer-reviewed Referenzen
Klinischer Kontext
In Deutschland werden IGeL-Leistungen, einschließlich Cannabis-Telemedizin-Konsultationen, außerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungssystems abgerechnet, siehe § 109 SGB V. Patienten sollten sich vor der Inanspruchnahme von IGeL-Leistungen über die Kosten und die möglichen Vorteile informieren.