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Telemedizin

Telemedizin: ärztliche Behandlung auf Distanz

Telemedizin bezeichnet die ärztliche Behandlung auf Distanz, die durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglicht wird. Dies kann beispielsweise durch Videosprechstunden, Chat oder strukturierte Online-Fragebögen erfolgen.

In Deutschland wurde die Telemedizin durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbots im Jahr 2018 etabliert. Siehe hierzu die Arbeit von Mücke et al., 2018, die die Effektivität und Sicherheit der Telemedizin in der Schmerzbehandlung untersuchte.

Für Patienten mit Bedarf an medizinischem Cannabis hat die Telemedizin eine wichtige Rolle eingenommen, da sie einen schnellen und niederschwelligen Zugang zu spezialisierten Ärzten ermöglicht. Laut Whiting et al., 2015, kann medizinisches Cannabis bei bestimmten Erkrankungen wie chronischen Schmerzen oder Epilepsie wirksam sein.

Die ärztliche Sorgfaltspflicht bleibt auch in der Telemedizin unverändert, was bedeutet, dass Ärzte dieselben Standards an Diagnose und Behandlung anwenden müssen wie in der herkömmlichen Praxis. Siehe hierzu den Report des National Academy of Sciences, 2017, der die aktuellen Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Sicherheit von medizinischem Cannabis zusammenfasst.

ICD-10-Relevanz

  • R52 (chronischer Schmerz)
  • G40.1 (Epilepsie)

Klinischer Kontext

In Deutschland ist die Telemedizin im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anerkannt und kann gemäß § 31 Abs. 6 SGB V durchgeführt werden. Die Bundesopiumstelle (BfArM) überwacht die Versorgung mit medizinischem Cannabis im Rahmen der Begleiterhebung.

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Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.