GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Rechtsgrundlage für Privatleistungen
Die GOÄ regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen, einschließlich Telemedizin-Konsultationen. Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Leistungen nach der GOÄ abrechnen, um eine faire und transparente Abrechnung zu gewährleisten.
Eine GOÄ-Rechnung enthält die Ziffer, den Steigerungsfaktor, die Begründung und das Datum. Patienten können diese Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) einreichen, um eine Erstattung zu beantragen.
Die GOÄ ist auch für die Abrechnung von Cannabis-Medizin relevant, da viele Patienten privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, um Cannabis-Medizin zu erhalten. Siehe Whiting et al., JAMA 2015, für eine Übersicht über die therapeutischen Anwendungen von Cannabis.
Es ist wichtig zu beachten, dass die GOÄ regelmäßig aktualisiert wird, um sicherzustellen, dass die Abrechnung privatärztlicher Leistungen fair und transparent bleibt. Siehe die offizielle Website der Bundesärztekammer für die aktuellste Fassung der GOÄ.
ICD-10-Relevanz
- Z51.89 (Andere spezifische therapeutische Maßnahmen)
- F12.1 (Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide)
Peer-reviewed Referenzen
Klinischer Kontext
Im deutschen Versorgungskontext ist die GOÄ relevant für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen, einschließlich Telemedizin-Konsultationen. § 31 Abs. 6 SGB V regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen.
Querverweise
In diesen Ratgeber-Artikeln relevant
Privatrezept für medizinisches Cannabis: was es kostet, wie die PKV erstattet, wann sich GKV-Antrag lohnt und wo die rechtlichen Grenzen liegen.
RechtSchengen-Bescheinigung nach Art. 75 SDÜ: Wann brauchen Sie sie für die Reise mit medizinischem Cannabis, wie wird sie ausgestellt, was kostet sie — und welche Telemedizin-Anbieter stellen sie aktuell aus.