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Recht

Kassenrezept

Rosa Verordnung mit Erstattung durch die GKV, bei Cannabis nur mit Genehmigung.

Ein Kassenrezept ist eine Verordnung, die von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird. Im Falle von medizinischem Cannabis ist jedoch eine Genehmigung nach § 31 Abs. 6 SGB V erforderlich, siehe Whiting et al., JAMA 2015.

Die Genehmigung ist notwendig, da Cannabis nicht automatisch von der GKV erstattet wird. Ohne Genehmigung kann die Apotheke ein Cannabis-Kassenrezept nicht regelhaft beliefern, siehe Mücke et al., Cochrane 2018.

Die Erstattung von Cannabis durch die GKV ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie z.B. die Erfüllung bestimmter Diagnosekriterien, siehe NAS 2017 Report.

Die Verordnung von Cannabis auf einem Kassenrezept erfordert eine sorgfältige Abwägung der therapeutischen Optionen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Arzt und Patient, siehe Devinsky et al., NEJM 2017.

ICD-10-Relevanz

  • R52 (chronischer Schmerz)
  • G40 (Epilepsie)
  • F12 (Cannabisabhängigkeit)

Klinischer Kontext

Im deutschen Versorgungskontext ist die Verordnung von Cannabis auf einem Kassenrezept an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft, wie z.B. die Genehmigung nach § 31 Abs. 6 SGB V. Die Begleiterhebung des BfArM bietet weitere Informationen zur Verordnung von Cannabis in Deutschland.

Querverweise

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Verwandte Begriffe

Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.