Privatrezept für Cannabis: Kosten, Erstattung, Rechtslage
Über 90 % der Telemedizin-Cannabis-Rezepte sind Privatrezepte. Was das praktisch bedeutet — Kostenstruktur, Erstattung über die PKV, Unterschiede zum Kassenrezept und rechtliche Eckpunkte.
Was ist ein Privatrezept?
Ein Privatrezept wird privatärztlich nach GOÄ ausgestellt. Patient:innen zahlen die Apotheken-Rechnung selbst und reichen sie ggf. bei der privaten Krankenversicherung (PKV) zur Erstattung ein. Das Privatrezept gilt unbegrenzt einlösbar (bis zu 7 Tagen ab Ausstellung bei BtMG-pflichtigen Präparaten — bzw. 28 Tagen bei nicht-BtMG-pflichtigen Cannabis-Spezialitäten).
PKV-Erstattung — wie es typischerweise läuft
PKV-Tarife unterscheiden sich. Standard-Tarife erstatten Cannabis-Rezepte i. d. R. wie andere Privatrezepte. Voraussetzung: medizinische Indikation und Dokumentation. Reiche die Original-Apothekenrechnung + den Arztbrief / Indikation ein, nicht nur das Rezept.
Kassenrezept als Alternative
GKV-Patient:innen können einen Antrag nach § 31 Abs. 6 SGB V stellen. Genehmigungsquote 60-65 %, idealerweise über eine Schmerzambulanz oder spezialisierte Praxis vor Ort. Ausführlich im Ratgeber „Cannabis-Rezept & Krankenkasse".
Häufige Fragen
Wie lange ist ein BtMG-Privatrezept gültig?
Erstattet die PKV jedes Privatrezept?
Lohnt sich PKV-Wechsel wegen Cannabis?
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