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Recht

MedCanG (Medizinal-Cannabisgesetz)

Gesetz regelt Verschreibung, Anbau und Apothekenabgabe medizinischen Cannabis

Das MedCanG ist seit 1. April 2024 in Kraft und ersetzt für medizinisches Cannabis die bisherigen BtMG-Regelungen. Es ermöglicht eine erleichterte Logistik in Apotheken und entbindet Patienten von der Notwendigkeit eines BtM-Rezepts.

Die ärztliche Verschreibungspflicht und Sorgfaltspflicht bleiben unverändert. Anbau und Großhandel werden separat geregelt, um eine sichere und kontrollierte Versorgung mit medizinischem Cannabis zu gewährleisten.

Die Einführung des MedCanG basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die therapeutische Wirksamkeit von Cannabis bei bestimmten Erkrankungen belegen, wie z.B. bei chronischen Schmerzen (siehe Whiting et al., JAMA 2015) oder bei Epilepsie (siehe Devinsky et al., NEJM 2017).

Die Regelungen des MedCanG entsprechen internationalen Standards, wie sie von der EMA (siehe EMA-Zulassung 2019) oder der NAS (siehe NAS 2017 Report) empfohlen werden.

ICD-10-Relevanz

  • R52 (chronischer Schmerz)
  • G40 (Epilepsie)

Klinischer Kontext

Das MedCanG ist Teil des deutschen Versorgungskontexts, der durch § 31 Abs. 6 SGB V und die KCanG 2024 ergänzt wird. Die Umsetzung des Gesetzes wird durch das BfArM begleitet.

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Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.