Schengen-Formular für medizinisches Cannabis: Anleitung & Anbieter-Vergleich 2026
Wer mit verschriebenem medizinischem Cannabis ins Ausland reist, braucht je nach Land ein offizielles Bescheinigungsdokument. Innerhalb des Schengen-Raums gilt dafür die sogenannte Schengen-Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ — ein vom behandelnden Arzt ausgestelltes und von einer staatlichen Behörde beglaubigtes Dokument, das die rechtmäßige Mitnahme bis zu 30 Tagen Therapiebedarf bestätigt. Diese Anleitung erklärt Rechtsgrundlage, Antragsweg und tatsächliche Kosten verschiedener Telemedizin-Anbieter.
Rechtsgrundlage: Art. 75 SDÜ und § 73 Abs. 3 AMG
Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) von 1990 regelt in Artikel 75 die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Reisende innerhalb der Schengen-Staaten. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, die von der zuständigen Behörde des Wohnsitzstaates (in Deutschland: das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM) beglaubigt sein muss.
Auch nach der Cannabisreform 2024 (KCanG) bleibt medizinisches Cannabis nach BtMG bzw. MedCanG verschreibungspflichtig — und damit reisepass-kontrollrelevant. Die Schengen-Bescheinigung ist daher weiter notwendig, sobald Sie mit Cannabis-Arzneimitteln in einen anderen Schengen-Staat reisen.
§ 73 Abs. 3 AMG erlaubt die Mitnahme im Reisegepäck nur, wenn die Menge dem unmittelbaren persönlichen Bedarf entspricht — in der Praxis also maximal 30 Tage Therapiebedarf, dokumentiert durch die Bescheinigung.
Welche Länder gelten als Schengen-Staaten?
Schengen umfasst aktuell 29 Staaten, darunter alle EU-Länder mit Ausnahme von Irland, sowie Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein. Bulgarien und Rumänien sind seit Anfang 2024 vollständig Schengen-Mitglied.
Wichtig: Reisen ins Vereinigte Königreich, in die USA, nach Kanada, Australien oder andere Drittstaaten benötigen ein anderes Bescheinigungsverfahren — und manche Länder akzeptieren medizinisches Cannabis trotz Bescheinigung gar nicht oder nur unter strengen Auflagen. Bei Unsicherheit: Botschaft des Ziellandes vor der Reise kontaktieren.
Wer stellt die Schengen-Bescheinigung aus?
Den ersten Schritt macht der behandelnde Arzt: Er füllt das standardisierte amtliche Formular aus. Dieses muss anschließend durch die zuständige Landes-Opiumstelle bzw. das BfArM mit einem Stempel versehen werden. Erst die beglaubigte Variante ist gültig.
- 1. Arzt oder Telemedizin-Anbieter füllt das amtliche Formblatt aus (Patientendaten, Verordnung, Reisezeitraum, Reisestaat).
- 2. Patient sendet das Formblatt an die zuständige Landesbehörde bzw. an das BfArM (postalisch oder digital, je nach Bundesland).
- 3. BfArM prüft die Verordnung gegen die Höchstmengen der BtMVV und stempelt das Formblatt ab.
- 4. Beglaubigtes Dokument geht an den Patienten zurück und ist 30 Tage gültig.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Bearbeitungszeit beim BfArM beträgt in der Regel 3-7 Werktage, gemessen ab Eingang des vollständigen Antrags. Manche Bundesländer (z. B. NRW, Bayern) bieten beschleunigte Bearbeitung gegen Aufschlag an. Für eine kurzfristige Reise sollten Sie den Antrag also mindestens 2 Wochen im Voraus einreichen.
Das ausgestellte Dokument ist nur für eine Einzelreise gültig und maximal 30 Tage. Für jede neue Reise wird eine neue Bescheinigung benötigt — auch dann, wenn die Verordnung dieselbe ist.
Was kostet die Schengen-Bescheinigung?
Die behördliche Bearbeitung durch BfArM/Landesbehörde ist gebührenfrei. Was Geld kostet, ist die ärztliche Erstellung des Formulars. Hier variieren die Anbieter stark.
- GreenMedical (Dillenburg, DE): 19,95 € für die ärztliche Ausstellung — Stand 04/2026 der einzige Telemedizin-Anbieter mit transparentem Festpreis.
- Bloomwell (Frankfurt am Main, DE): Information und Antrags-Hilfe verfügbar; Festpreis nicht öffentlich, individuell mit dem behandelnden Arzt absprechen.
- Praxis vor Ort: meist 15-40 € als Privatleistung nach GOÄ; manche Praxen rechnen über die Krankenkasse ab, wenn die Reise medizinisch indiziert ist.
- Die Kosten der amtlichen Beglaubigung selbst (BfArM/Landesbehörde) sind regulär 0 €.
Welche Anbieter stellen die Bescheinigung aktuell aus?
Stand April 2026 stellen folgende Telemedizin-Anbieter aus unserer Datenbank die Bescheinigung über das amtliche Formular aus (Filter „Schengen-Formular" auf der Vergleichs-Seite):
- GreenMedical: Festpreis 19,95 €. Quelle: greenmedical.health
- Bloomwell: Beratung und Antrags-Begleitung; Preis individuell. Quelle: info.bloomwell.de/de/wissen/schengenformular-beantragen
- Hinweis: Andere Telemedizin-Anbieter bieten den Service entweder nicht offiziell an oder verweisen Patient:innen an die behandelnde Praxis vor Ort. Status kann sich ändern — vor Reisebuchung beim Anbieter direkt prüfen.
Was muss in das Reisegepäck?
Die Bescheinigung gehört ausgedruckt ins Handgepäck — nicht in den Koffer. An EU-Binnengrenzen bestehen zwar keine routinemäßigen Personen-Kontrollen, das Dokument muss aber bei einer Stichproben-Kontrolle (Polizei, Zoll) sofort vorgelegt werden können. Außerdem benötigen Sie:
- Original-Cannabis-Verordnung (Rezeptkopie reicht nicht aus).
- Apotheken-Quittung mit Chargennummer der Verpackung.
- Personalausweis oder Reisepass.
- Cannabis-Arzneimittel in Original-Apotheken-Verpackung mit Beipackzettel.
- Bei Spritz- oder Inhalations-Anwendungen: ärztliche Bescheinigung über die Anwendungsform (z. B. für Vaporizer-Mitnahme).
Was passiert bei Mengen-Überschreitung?
Die Schengen-Bescheinigung deckt maximal 30 Tage Therapiebedarf ab. Wer für einen längeren Aufenthalt mehr Cannabis-Arzneimittel mitnimmt, fällt aus dem Schutzbereich heraus — das ist nach BtMG/MedCanG bzw. dem Recht des Ziellandes ein Strafverstoß und kann bis zur Beschlagnahme oder strafrechtlicher Verfolgung führen.
Bei längerem Auslandsaufenthalt ist es deshalb gängige Praxis, vor Ort eine örtliche Verordnung zu beschaffen oder rechtzeitig eine Folgeverordnung beim eigenen Telemedizin-Anbieter anzufordern und die zweite Bescheinigung für die Rückreise vorzubereiten.
Häufige Fragen
Brauche ich die Schengen-Bescheinigung auch innerhalb Deutschlands?
Was kostet die Bescheinigung wirklich? Ich habe Werte zwischen 0 € und 60 € gelesen.
Wie lange ist die Bescheinigung gültig?
Was, wenn ich mehr als 30 Tage Cannabis brauche?
Akzeptieren Großbritannien und die USA die Schengen-Bescheinigung?
Kann ich die Bescheinigung auch ohne Vorab-Anmeldung am Flughafen beantragen?
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