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Recht

BtMG (Betäubungsmittelgesetz)

Deutsches Gesetz, das den Umgang mit verschreibungspflichtigen Substanzen regelt, einschließlich Cannabis bis 2024.

Das Betäubungsmittelgesetz regelt seit 1981 den Umgang mit verschreibungspflichtigen Substanzen mit Missbrauchspotenzial. Bis April 2024 war Cannabis als Betäubungsmittel klassifiziert, siehe Whiting et al., JAMA 2015.

Cannabis enthält Cannabinoide wie THC, ein partieller CB1-Agonist mit definiertem therapeutischem Korridor, siehe Russo 2017 Eur J Pain.

Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (KCanG) und dem MedCanG wurde Cannabis aus dem BtMG herausgelöst. Verschreibungspflicht und ärztliche Sorgfaltspflicht bleiben bestehen, aber unter neuem Rechtsrahmen, siehe NAS 2017 Report.

Die EMA-Zulassung 2019 für Cannabidiol bei der Behandlung von schweren epileptischen Anfällen bei Dravet-Syndrom und Lennox-Gastaut-Syndrom unterstreicht die therapeutische Bedeutung von Cannabis, siehe Devinsky 2017 NEJM.

ICD-10-Relevanz

  • R52 (chronischer Schmerz)
  • G40 (Epilepsie)
  • F12 (Cannabisabhängigkeit)

Klinischer Kontext

Im deutschen Versorgungskontext ist die Verschreibung von Cannabis unter dem neuen Rechtsrahmen des KCanG und MedCanG möglich, siehe § 31 Abs. 6 SGB V.

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Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.