Cannabis bei Spastik
Cannabisbasierte Arzneimittel wurden vor allem bei MS-bedingter Spastik untersucht. Diese Seite trennt die zugelassene MS-Anwendung von anderen Ursachen spastischer Symptome und beschreibt Evidenz, Risiken und Alternativen.
Diese Seite fasst zusammen, was zu dieser Indikation belegt ist, was offen ist und welche Risiken und Alternativen dazugehören. Sie enthält keine Empfehlung für ein Arzneimittel, keine Produktauswahl und keine Anbieterempfehlung.
Was die Studienlage zeigt — und was offen ist
Was belegt ist
- Kontrollierte Studien untersuchten Sativex und andere cannabisbasierte Arzneimittel bei MS-bedingter Spastik.
Was offen ist
- Ergebnisse aus MS-Studien lassen sich nicht automatisch auf Spastik anderer neurologischer Erkrankungen übertragen.
- Für Cannabisblüten und eine langfristige Behandlung außerhalb des Zulassungsbereichs ist die Evidenz begrenzt.
Verlinkte Studien
- A randomized, double-blind, placebo-controlled, parallel-group, enriched-design study of nabiximols (Sativex), as add-on therapy, in subjects with refractory spasticity caused by multiple sclerosis
European Journal of Neurology · 2011
DOI / Originalquelle ↗ - Systematic review: Efficacy and safety of medical marijuana in selected neurologic disorders
Neurology (American Academy of Neurology Guideline) · 2014
DOI / Originalquelle ↗ - Cannabinoids for treatment of spasticity and other symptoms related to multiple sclerosis (CAMS study)
The Lancet · 2003
DOI / Originalquelle ↗
Zulassungsstatus und Stellung in der Therapie
Sativex ist für die symptomatische Behandlung mittelschwerer bis schwerer MS-Spastik zugelassen, wenn andere antispastische Therapien nicht ausreichend wirken. Für Spastik anderer Ursachen und für Cannabisblüten besteht keine entsprechende spezifische Zulassung.
Zugelassener Produktname im genannten Kontext: Sativex.
Risiken, Nebenwirkungen und Gegenanzeigen
Medizinalcannabis ist in Deutschland kein Mittel der ersten Wahl. Es wird in der Regel erst erwogen, wenn etablierte Therapien nicht ausreichend gewirkt haben, nicht vertragen wurden oder nicht in Betracht kommen. Die folgenden Punkte gelten unabhängig von der Indikation:
- Häufige Nebenwirkungen: Schwindel, Müdigkeit, Mundtrockenheit, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Übelkeit, Appetitveränderung.
- Psychische Risiken: THC kann Angst, Unruhe, Verwirrtheit und psychotische Symptome auslösen oder verstärken. Bei bestehenden oder familiär gehäuften psychotischen Erkrankungen gilt eine Behandlung als kontraindiziert. Das Risiko ist bei Menschen unter 25 Jahren erhöht, weil die Hirnentwicklung noch nicht abgeschlossen ist.
- Herz und Kreislauf: Herzfrequenzanstieg und Blutdruckabfall; Vorsicht bei koronarer Herzkrankheit, Herzrhythmusstörungen und nach Herzinfarkt.
- Schwangerschaft und Stillzeit: Gegenanzeige.
- Abhängigkeit und Toleranz: Bei längerer Anwendung sind Toleranzentwicklung und Entzugssymptome nach Absetzen möglich.
- Wechselwirkungen: THC und CBD werden über CYP3A4 und CYP2C9 verstoffwechselt; Wechselwirkungen mit Sedativa, Antidepressiva, Antikoagulanzien und Antiepileptika sind möglich. Die vollständige Medikationsliste gehört in jedes Erstgespräch.
- Fahrtüchtigkeit: THC beeinträchtigt Reaktionsvermögen und Fahrsicherheit. Für Patient:innen mit ärztlicher Verordnung greift die Ausnahme des § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG, solange die Einnahme bestimmungsgemäß erfolgt; die Beurteilung der Fahrsicherheit im Einzelfall bleibt in der eigenen Verantwortung und sollte ärztlich besprochen werden.
Diese Aufzählung ist keine vollständige Fach- oder Gebrauchsinformation und ersetzt kein ärztliches Gespräch.
Indikationsspezifische Risiken
- Schwindel, Müdigkeit und Muskelschwäche können Mobilität und Sturzrisiko bei bestehender Spastik zusätzlich beeinflussen.
- Bei gleichzeitiger Einnahme von Muskelrelaxanzien oder anderen sedierenden Arzneimitteln ist eine verstärkte Beeinträchtigung möglich.
Etablierte Therapiealternativen
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenversicherung kann die Kosten nach § 31 Abs. 6 SGB V übernehmen. Voraussetzung ist ein Antrag der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes vor Behandlungsbeginn; die Krankenkasse entscheidet im Einzelfall. Ohne Genehmigung tragen Patient:innen die Kosten selbst.
Rechtlicher Rahmen
Cannabis zu medizinischen Zwecken ist nach § 3 Abs. 1 des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und darf ausschließlich von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden. Cannabisblüten sind kein zugelassenes Fertigarzneimittel; die Verordnung erfolgt als Rezepturarzneimittel auf Grundlage der ärztlichen Therapieentscheidung. Ob im Einzelfall eine Behandlung mit Cannabis infrage kommt, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach Anamnese, Diagnose und Abwägung der Alternativen. Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Information, keine Behandlungsempfehlung und keine Aufforderung, eine bestimmte Verordnung zu verlangen.
Häufige Fragen
Gilt die Sativex-Zulassung für jede Spastik? +
Kann Cannabis die Ursache der Spastik behandeln? +
Quellen und Datenstand
- Novotna et al., Nabiximols as add-on therapy in refractory MS spasticity — European Journal of Neurology (2011) ↗ · Abruf: 2026-09-06
- Koppel et al., Efficacy and safety of medical marijuana in selected neurologic disorders — Neurology (2014) ↗ · Abruf: 2026-09-06
- Zajicek et al., Cannabinoids for treatment of spasticity and other symptoms related to multiple sclerosis — The Lancet (2003) ↗ · Abruf: 2026-09-06
- EMA — Sativex ↗ · Abruf: 2026-09-06
- G-BA — Richtlinie zur Verordnung von Cannabis nach § 31 Absatz 6 SGB V ↗ · Abruf: 2026-09-06
- BfArM — Arzneimittelinformationen ↗ · Abruf: 2026-09-06
- Gesetze im Internet — MedCanG § 3 ↗ · Abruf: 2026-09-06